
Das
Modul Assessments nach AEDL´s fängt mit dem Untermodul Kommunikation. Dieses
Teil lehnt sich an Neues Begutachtungs Assessment (NBA). Es ermglicht die genaue
Einschätzung und Zuordnung von kognitiven Fähigkeiten.
Die
Bewertungssystematik sieht vor, dass der maximale
Wert - völliges/weitgehendes Fehlen aller aufgeführten kognitiven Fähigkeiten -
bei 24
Punkten liegt. Die Zuordnung sieht so aus:
0 Punkte: keine Beeinträchtigung
1 bis 4 Punkte: geringe Beeinträchtigung kognitiver Fähigkeiten
5 bis 8 Punkte: erhebliche Beeinträchtigung kognitiver Fähigkeiten
9 bis 13 Punkte: schwere Beeinträchtigung kognitiver Fähigkeiten
14 bis 24 Punkte: völliger/weitgehender Fähigkeitsverlust.
Dieses Modul ermöglicht einerseits Einschätzung und Zuordnung von Fähigkeiten
und andererseits das Festlegen von Problemen für die Pflegeplanung.

Auch das
Assessment Mobilität wurde aus dem neuen Begutachtungsassessment zur
Feststellung von Pflegebedürftigkeit übernommen (Modul 1).

Zur
Darstellung des Gesamtergebnisses der Einschätzung der Mobilität wird
die Bewertungsskala verwendet. Es erfolgt eine einfache
Summierung der Punktwerte aller Items. Der maximale Wert, der einer völligen
Unselbständigkeit bei allen aufgeführten Handlungen entspricht, beläuft sich
somit auf 15 Punkte. Die Punktwerte werden entsprechend der fünfstufigen
Bewertungsskala folgendermaßen zugeordnet:
0 Punkte: selbständig
1 bis 3 Punkte: geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit (z.B. Personen,
die beim
Steigen einer Treppe, nicht aber bei den übrigen Aktivitäten auf Personenhilfe
angewiesen sind)
4 bis 6 Punkte: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit (z.B.
Personen, die
sich noch selbständig aus dem Bett begeben können, aber keine Treppen
steigen können und auch ansonsten bei der Fortbewegung im Wohnbereich
Unterstützung benötigen)
7 bis 9 Punkte: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit (z.B. Personen,
die keine
Treppen steigen können, bei der Fortbewegung im Wohnbereich umfangreiche
Unterstützung und zusätzlich beim Transfer aus dem Rollstuhl auf
die Toilette Hilfe benötigen)
10 bis 15 Punkte: völliger/weitgehender Selbständigkeitsverlust.
Im
Untermodul Ruhe und Schlafen wurde das Assessment Verhaltensweisen und
psychische Problemlagen eingebaut. Hiermit werden die Daten für die
Pflegeplanung des Umgangs mit aggressiven Personen bereit gestellt. In diesem
Modul ist eine vierstufige Skala zu verwenden.

Erfasst wird die Häufigkeit, mit der ein Verhalten oder Problem derzeit
auftritt, auch
wenn die einzuschätzende Pflegekraft den Eindruck hat, dass das Verhalten durch
äußere Einflüsse verursacht wird. Es werden folgende Merkmalsausprägungen
erfasst:
0 = nie
1 = selten, d.h. maximal 1x wöchentlich
2 = häufig, d.h. zweimal oder mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich
3 = täglich
Die
hier verwendete Skala interpretiert problematische Verhaltensweisen als
Ausdruck einer Beeinträchtigung der Selbststeuerungskompetenz22. Ihre
Ausprägungen stellen dementsprechend eine Aussage dazu dar, in welchem Maße eine
Beeinträchtigung der Selbststeuerungskompetenz auf der Verhaltensebene vorliegt.
Es erfolgt zunächst eine Summierung der Punktwerte aller 13 Items.
0 Punkte: keine Beeinträchtigung
1 bis 2 Punkte: geringe Beeinträchtigung
3 bis 4 Punkte: erhebliche Beeinträchtigung
5 bis 6 Punkte: schwere Beeinträchtigung
>6 Punkte : schwerste Beeinträchtigung der Selbststeuerungskompetenz.
Im
Untermodul Sicherheit haben wir, neben anderem, sogar 3 verschiedene Instrumente
für die Einschätzung von Sturzrisiko eingebaut.

Im
Untermodul Existenzielle Erfahrungen stellen wir Assessments zur Einschätzung
von Schmerzen und Angstzuständen. Hier als Beispiel unser Schmerzprotokoll:

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