Die Strukturierte Informationssammlung (SIS) revolutioniert die bisherige
pflegerische Dokumentationspraxis. Alle bisherigen Doku-Systeme, unabgesehen
davon auf welches Pflegemodell sich stützen, scheiterten beim Versuch, einen
ganzheitlichen Menschen in der Dokumentation abzubilden und dabei auch seine
existenziellen, religiösen und sexuellen Eigenart miteinzubeziehen. Das neue SIS
System orientiert sich ausschließlich an der Pflegebedürftigkeit des Menschen,
wobei sich die Handlungen des Pflegenden sowohl in der Sichtweise der
Gepflegten, als auch der Pflegenden begründen.
Das erste Einführungsfeld (Feld B). Was bewegt Sie im Augenblick? Was brauchen
Sie? Was können wir für Sie tun? In diesem Bereich wird die Sichtweise des
Pflegebedürftigen beschrieben, sie sollte möglichst wortgetreu dokumentiert
werden. Wie sieht er seine Pflegebedürftigkeit, was für Hilfe oder
Unterstützungsbedarf meint er, dass er benötige? Was würde er gerne verändern,
auch wenn das unrealistisch, bzw. nicht realisierbar ist? Welche Erwartungen
stellt er an die Einrichtung, bzw. an den Pflegedienst? Welche Informationen
wären hilfreich? Wie ist die Sichtweise pflegender Angehöriger/Pflegepersonen?
Wie sehen sie den Hilfebedarf? In diesem Bereich werden auch biographische Daten
aufgenommen und bei Bedarf festgehalten, besonders wenn sie eine pflegerische
Relevanz haben. Diese Daten können in der Gesprächsvorbereitung den Unterlagen
entnommen werden, sie können aber durchhaus während der Bearbeitung Themenfelder
nachträglich einfließen. Das Feld B wird in der Regel einmal, bei der
Neuaufnahme, ausgefüllt, wenn aber die SIS komplett überarbeitet wird, z.B. bei
erheblichen Veränderungen, bzw. Verschlechterungen des Allgemeinzustandes dann
kann auch dieser Bereich neu ausgefüllt werden.
Feld C1 (Themenfelder)
Während im Einführungsbereich der Pflegebedürftige zur Sprache kommt, wird in
den Themenfelder fachliche Einschätzung der Pflegekraft dokumentiert.
1. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Was kann hier dokumentiert werden? Kennt der pflegebedürftige Mensch seine Angehörige, oder auch Pflegekräfte aus
dem ambulanten oder stationärem Bereich? Kann er sich in der räumlichen Umgebung
zurechtfinden, z.B. die Toilette finden? Sind zeitliche Strukturen erkennbar?
Kann er den Wochentag, Monat oder Tagesabschnitte, Uhrzeit benennen oder
einschätzen? Kann er sich an ein kurz zurückliegendes Ereignis erinnern oder die
Ereignise aus ferner Vergangenheit berichten? Kann er eine Mehrschrittige
Alltagshandlung in der richtigen Reihenfolge auszuführen, z.B. sich ankleiden?
Kann der pflegebedürftige Mensch Entscheidungen im Alltagsleben treffen, z.B. im
Markt einkaufen, witterungsangepasste Kleidung anziehen, seine Angehörige oder
Bekannten anrufen. Kann er Sachverhalte und Informationen verstehen, bzw.
Situationen, Ereignisse oder schriftliche/mündliche Information aufzunehmen und
richtig deuten? Kann er Risiken und Gefahren in der häuslichen wie auch in der
außerhäuslichen Umgebung erkennen? Dazu gehören beispielsweise Strom- und
Feuerquellen, Barrieren und Hindernisse auf dem Fußboden bzw. auf Fußwegen. Kann
er elementare Bedürfnisse, wie z.B. Hunger, Durst, Schmerz mitteilen? Kann er
Aufforderungen zu alltäglichen Grundbedürfnissen wie z.B. essen, trinken,
kleiden erkennen, bzw. umsetzen? Kann er in einem Gespräch Gesprächsinhalte
aufnehmen und sinnvolle Antworten geben?
2. Mobilität und Beweglichkeit
Kann der pflegebedürftige Mensch Positionswechsel
im Bett durchführen, z.B. sich im Bett drehen, aufrichten, hochlegen? Kann er
stabile Sitzposition halten? Kann er aus sitzender Position aus eigener Kraft
aufstehen und sich auf einen Rollstuhl/Toilettenstuhl, Sessel o.ä. umsetzen? Ist
bei diesen Verrichtungen personelle Hilfe erforderlich? In welchem Maße?
Selbständigkeit ist auch dann gegeben, wenn der pflegebedürftige Mensch zwar
keine Fremdhilfe benötigt, aber Hilfsmittel benutzt oder sich am Mobiliar
anstützt.
Themenfeld 3: Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen
In diesem Bereich geht es NICHT um pflegerische Folgen der medizinischen
Tatsachen, bzw. Diagnosen. Hier geht es um die Durchführung ärztlich verordneter
Maßnahmen, die sich auf Behandlung einer Erkrankung beziehen. Müssen die
Medikamente nur gestellt werden, muss auf die Einnahme gelegentlich erinnert
werden, oder müssen sie immer verabreicht werden? Misst der Diabetiker den
Blutzuckerwert selbständig, spritzt er seinen Insulin selbst? Finden
Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung statt, z.B. Physiotherapie? Ist der
pflegebedürftige Mensch in der Lage, den Arzt selbst zu besuchen, oder ist eine
Begleitung unumgänglich?
Themenfeld 4: Selbstversorgung
Hier wird beschrieben was der pflegebedürftige Mensch noch alleine machen kann
uns was nicht, wie sieht es aus mit seiner Selbstpflegekompetenz. Die Hilfe bei
pflegerischen Verrichtungen und Pflegeaufwand sind nicht nur von den bestehenden
Einschränkungen abhängig, sondern in großem Maße auch davon, was die
pflegebedürftige Menschen trotz ihrer Einschränkungen tun können und tun.
Konkret kann in diesem Bereich folgendes festgehalten werden: kann sich
pflegebedürftiger Mensch alleine vorderen Oberkörper waschen, kann er sich
kämmen, Zähne putzen, Prothese reinigen, rasieren? Kann er duschen oder baden?
Bei allen diesen Verrichtungen wichtig ist, zu differenzieren, ob sie
selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig oder
unselbständig ausgeführt werden. Kann sich pflegebedürftiger Mensch Oberkörper /
Unterkörper an- und auskleiden? Kann er Toilette aussuchen und benutzten
selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig oder
unselbständig? Kann er Folgen einer Harn- oder Stuhlinkontinenz bewältigen
benutzten selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig oder
unselbständig?
Themenfeld 5: Leben in sozialen Beziehungen
Welche Aktivitäten und Ereignisse sind noch selbständig möglich, wo ist
Fremdhilfe erforderlich? Kann der pflegebedürftige Mensch den Tagesablauf selbst
gestalten und sich an Veränderungen anpassen? Ist Planungsfähigkeit zur
Umsetzung von Alltagsroutinen vorhanden? Ist er im Bereich Ruhen und Schlafen
selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig oder
unselbständig? Kann er in die Zukunft gerichtete Planungen vornehmen? Pflegt er
Kontakte auch zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes.
Themenfeld 6: Wohnen / Häuslichkeit
In diesem Themenfeld geht es um die individuelle, situationsgerechte Erfassung
und Beschreibung, inwieweit die pflegebedürftige Person ihre Bedürfnisse und
Bedarfe in Hinblick auf Wohnen, und Häuslichkeit umsetzen kann.
Risikoeinschätzung (Matrix) in der SIS, Abschnitt C2
Aufgrund von Informationen aus den Themenfeldern der SIS werden hier Risiken
eingeschätzt. Mittels eines einfachen Ankreuzverfahrens werden die Probleme,
bzw. Risiken festgehalten. Früher benutzte man dafür meistens verschiedene
Assessments, häufig wurden die gleichen Daten mehrmals eingegeben. Manchmal war
es nötig, abhängig vom Dokumentationssystem sehr viele Optionen zu bearbeiten.
Sehen Sie dazu mehr hier und
hier. Mit dem neuen System können
zusätzliche Assessments entfallen, müssen aber nicht. Pflegefachkraft
entscheidet selbst, ob die Risikoeinschätzung in der SIS Matrix weitere
Einschätzungen erfordert oder nicht. Im Prinzip oder im Regelfall sollten mit
der Risikoeinschätzung die Grundlagen für Maßnahmenplanung gelegt werden. Die
Bearbeitung der Matrix, bzw. ausgewählten Optionen müssen mit den vorher
eingegebenen Daten in den Themenfeldern korrespondieren
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